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Aktenzeichen VII 311/19

Datum 11.05.1920

Leitsatz Unterliegt die Bereicherungsklage eines Konkursverwalters der Abweisung nach § 817 Satz 2 BGB., wenn nicht nur der Prozeßgegner durch Annahme der Leistung, die ihn ungerechtfertigt bereicherte (§ 817 Satz 1), sondern auch der Gemeinschuldner durch Bewirkung der Leistung gegen die guten Sitten verstoßen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063320161

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