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Aktenzeichen VI 431/19

Datum 31.05.1920

Leitsatz Haftet eine Gemeinde für Schäden, die bei einer Zusammenrottung von Militärgefangenen verursacht worden sind, auch dann, wenn das im Gemeindebezirke befindliche Gefangenenlager der tatsächlichen und rechtlichen Einwirkung der Gemeindebehörden entzogen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063380196

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