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Aktenzeichen VII 496/19

Datum 11.06.1920

Leitsatz Zur Frage des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, a) wenn dem Veräußerer ein stiller Stellvertreter gegenübersteht und es jenem gleichgültig ist, an wen er das Eigentum überträgt, b) wenn der Eigentümer und unmittelbare Besitzer den dinglichen Übereignungsvertrag mit sich selbst als dem Vertreter und künftigen Besitzdiener eines anderen abschließt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640633B0208

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