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Aktenzeichen I 5/20

Datum 19.06.1920

Leitsatz 1. Ist eine gothaische Gewerkschaft nach preußischem Rechte nichtig, wenn sie in Preußen Bergbau betreibt und daselbst einen Verwaltungssitz, in Gotha aber nur einen formellen Sitz hat? 2. Wann ist die Haftung des Verkäufers für Mängel im Recht beim Wertpapierhandel, insbesondere beim Kuxenhandel ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063400217

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