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Aktenzeichen III 29/20

Datum 22.06.1920

Leitsatz 1. Wie ist der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens nach § 557 Satz 2 BGB. zu begründen? 2. Erlischt die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses nach § 557 BGB. ohne weiteres mit dem Verluste der Mietsache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063430230

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