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Aktenzeichen III 141/20
Datum 02.07.1920
Leitsatz Ist der Käufer nach § 377 HGB. zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach verborgenen Mängeln verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein solcher gegeben sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063490247
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