Ist für die Scheidung der Ehe das Großdeutsche Scheidungsrecht maßgebend, wenn der Mann Angehöriger des Protektorats ist und die Frau die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
Unter welchen Voraussetzungen ist in einem Rechtsstreit, der die Anfechtung der Ehelichkeit des beklagten Kindes zum Gegenstand hat, Beweis durch Anordnung der Blutgruppenuntersuchung und durch Einholung eines erbbiologischen Gutachtens zu erheben?
Ist der Erzeuger eines unehelichen Kindes auch dann unterhaltspflichtig, wenn es vor dem Beginne der gesetzlichen Empfängniszeit empfangen ist? Gelten auch für diesen Fall die Beweiserleichterungen des § 1717 BGB.?
1. Kann ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch dann ausgeschlossen werden, wenn die Satzung keine entsprechende Bestimmung enthält?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anhörung des Gesellschafters, der aus einer Gesellschaft ausgeschlossen werden soll, entbehrlich?
Ist die Revision zulässig, wenn zwar die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, deren Nichtbestehen in der Urteilsformel nach österreichischem Recht ausgesprochen ist, die Revisionssumme übersteigt, nicht aber die als bestehend festgestellte Klageforderung?
1. Zur Frage der Haftung einer Gemeinde für eine Maßnahme ihres Bürgermeisters zur Förderung einer amtlich angeordneten Alteisensammlung.
2. Kann der Große Senat für Zivilsachen im Wiederaufnahmeverfahren nach dem Gesetze vom 15. Juli 1941 in der Sache selbst entscheiden?
Ist die im Wege der sog. Ferntrauung geschlossene Ehe nichtig, wenn der Mann zwar nicht Angehöriger der Wehrmacht, wohl aber des Wehrmachtgefolges war und die Erlaubnis zum Tragen einer Wehrmachtuniform besaß, wenn ferner der militärische Vorgesetzte in der irrigen Annahme, es handle sich um einen Angehörigen der Wehrmacht, von ihm die Erklärung entgegengenommen hat, die Ehe eingehen zu wollen, ihm auch bescheinigt hat, daß er als Angehöriger der bewaffneten Macht an einem Krieg oder einem kriegsähnlichen Unternehmen teilnehme sowie wenn beide Verlobten die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ferntrauung gutgläubig als gegeben angesehen haben?
1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des Polizeipflichtigen im preußischen Recht.
3. Kann Amtshaftungsansprüchen entgegengehalten werden, die verfahrensmäßig fehlerhaften Handlungen der Behörde hätten rechtsgültig vorgenommen werden können?