Schlußbrief des Verkäufers an den Makler: "Verkaufte Ihnen für (Aufgabe vorbehalten)". Kann der vom Makler aufgegebene Käufer gegen den Verkäufer auf Vertragserfüllung klagen?
Wird dadurch, daß bei Auflösung der Aktiengesellschaft das bisherige Vorstandsmitglied die durch die Generalversammlung erfolgende Bestellung zum Mitliquidator annimmt, das der Bestellung zum Vorstande zu Grunde liegende Dienstvertragsverhältnis hinfällig?
Ist der dem Bevollmächtigten einer Aktiengesellschaft für Behinderungsfälle bestellte und öffentlich kundgegebene Stellvertreter Dritten gegenüber ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines Behinderungsfalles zur Vertretung der Aktiengesellschaft legitimiert?
Genügt zur Wirksamkeit des gegen eine Aktiengesellschaft erhobenen Wechselprotestes bei angeordneter Kollektivvertretung durch mehrere Vorstandsmitglieder die Vorlegung lediglich an eine als Kassierer und Vorstandsmitglied bezeichnete Person?
Juristischer Charakter des Wechselzuges und rechtliche Natur der Accepterklärung. Ist das in Vollmacht des Bezogenen erklärte Accept ungültig, wenn der Bevollmächtigte zugleich Aussteller des Wechsels ist?
1. Kann im Geltungsbereiche der preußischen Grundbuchordnung dem persönlichen Gläubiger, welcher auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 eine vom Schuldner bestellte, bei der Zwangsversteigerung des Pfandgrundstückes zur Hebung gelangte Hypothek gegen den Hypothekengläubiger anficht, der Einwand entgegengesetzt werden, daß im Zwangsversteigerungsverfahren nachstehende Hypotheken ausgefallen seien?
2. Inwieweit steht dem Anfechtungsbeklagten der Einwand zu, daß er die Verpflichtung zur Rückgewähr der anfechtbaren Leistung bereits einem anderen Gläubiger gegenüber erfüllt habe?
3. Worauf geht gemäß §§. 31. 34. 119 des Zwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 der Rückgewähranspruch, wenn die Einräumung des Zinsrechtes für eine unverzinslich eingetragene Forderung, deren Fälligkeitszeit ungewiß war, angefochten wird?
4. Welche Bedeutung hat der §. 841 A.L.R. I. 11?
Rechtliche Natur der Beschlagnahme und der Liquidation des Vermögens eines auf Grund der §§. 5. 7 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) verbotenen Vereines.
Rechtliche Natur der Beschlagnahme und der Liquidation des Vermögens eines auf Grund der §§. 5. 7 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) verbotenen Vereines.
Sind Geschäfte, vermöge deren die schlesische Landschaft einem dem landschaftlichen Verbande angehörigen Gutsbesitzer für ein auf dessen Gut neu eingetragenes Darlehn Pfandbriefe, oder auf Grundlage einer alten, zum Zwecke der Konversion zurückgezahlten, aber stehen gebliebenen Darlehnshypothek neue Pfandbriefe gewährt, als Anschaffungsgeschäfte im Sinne der Nr. II 4 A 2 des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885 anzusehen?