Kann die auf einen Meierhof aufgeheiratete Frau, bezw. deren Erbe den ihrem Ehemanne zugebrachten Brautschatz, auch abgesehen von dem Falle des Konkurses, zurückfordern?
1. Wann geht das Eigentum an der dem Käufer vom Verkäufer übersandten Sache auf den Käufer über?
2. Sind die ädilitischen Rechtsmittel beim Gattungskaufe zulässig?
1. Stehen bei einem Nachdrucke des Verlegers dem Autor neben den Ansprüchen aus dem Gesetze wegen Nachdruckes die Ansprüche aus dem Verlagsvertrage wegen Vertragsverletzung zu?
2. Enthält die Überschreitung der im Verlagsvertrage festgesetzten Stärke der Auflage und die unbefugte Veranstaltung einer neuen Auflage durch den Verleger nur eine Übertretung des Nachdrucksverbotes oder auch eine Verletzung der Vertragspflichten?
Kann, wenn ein unausgefülltes gedrucktes Trattenformular, auf welchem sich nur die Unterschrift des Gebers an der Stelle, wo die Unterschrift des Ausstellers zu stehen pflegt, geschrieben befindet, vom Nehmer in der Art ausgefüllt werden, daß der Geber als Acceptant, der Nehmer als Aussteller erscheint?
Haftet der Kommanditist einem Dritten für die bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister entstandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gleich einem persönlich haftenden Gesellschafter, wenn dem Dritten zwar die beschränkte Beteiligung bei der Gesellschaft, nicht aber auch die Höhe der Einlage des Kommanditisten bekannt war?
Ist in der Vorschrift des §. 11 Ziff. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, wonach gegen den Singularsuccessor desjenigen, welchem gegenüber die anfechtbare Handlung vorgenommen ist, die gegen den letzteren begründete Anfechtung stattfindet, wenn er zu den in §. 3 Nr. 2 genannten Personen gehört und nicht beweist, daß er zur Zeit seines Erwerbes von den Umständen, welche die Anfechtung gegen den Rechtsvorgänger begründen, keine Kenntnis gehabt habe, eine Erweiterung des Umfanges der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen im Verhältnisse zu den Grundsätzen des gemeinen Rechtes enthalten?
Frist der Verjährung der Paulianischen Klage nach gemeinem Rechte.