1. Ist unter dem "Beklagten" in §. 578 Abs. 4 C.P.O. in der höheren Instanz auch der Kläger zu verstehen, wenn er Rechtsmittelbeklagter ist?
2. Ist ein gegen den ausgebliebenen Beklagten oder Berufungsbeklagten ergangenes Urteil auch dann als ein Versäumnisurteil anzusehen und als solches dem Einspruche unterworfen, wenn der Gegner das Versäumnisurteil weder beantragt hatte, noch auch in dem Urteile die Versäumnisfolge des fingierten Zugeständnisses gegen den Ausgebliebenen zur Anwendung gebracht ist?
Ist die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach §. 667 C.P.O. im Geltungsbereiche des Allg. preuß. Landrechtes gegen sämtliche Rechtsnachfolger des Schuldners zu richten?
Hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Schreibgebühren für Abschriften, welche er nach Unterzeichnung als Urschriften bei der Zustellung und der Terminsbestimmung verwendet?
Benutzung einer zur Sicherung des Beweises stattgehabten Beweisverhandlung im Prozesse, wenn der Gegner zu der Beweisverhandlung nicht erschienen und seine Ladung zu derselben durch ein Versehen auf seiten des Antragstellers unterblieben war.
1. Darf eine Gegenforderung, welche in der Berufungsinstanz in zulässiger Weise zum Zwecke der Kompensation erhoben wird, zur Verhandlung in getrenntem Prozesse in erster Instanz verwiesen werden?
2. Prozessuale Behandlung einer solchen Gegenforderung, wenn nur die Klageforderung zur Entscheidung reif ist.
1. Darf eine Gegenforderung, welche in der Berufungsinstanz in zulässiger Weise zum Zwecke der Kompensation erhoben wird, zur Verhandlung in getrenntem Prozesse in erster Instanz verwiesen werden?
2. Prozessuale Behandlung einer solchen Gegenforderung, wenn nur die Klageforderung zur Entscheidung reif ist.