1. Ist die Ehe mit dem Ehebrecher gültig, wenn aus dem Scheidungsurteile nicht zu ersehen, daß wegen dieses Ehebruches die frühere Ehe getrennt ist?
2. Können im Ehebruche erzeugte Kinder durch nachfolgende Ehe legitimiert werden?
3. Sind so legitimierte Kinder successionsfähig in Familienfideikommisse?
Verbindlichkeit offener Handelsgesellschafter, einen Dritten in ihre Handelsgesellschaft aufzunehmen. Inwieweit ist eine solche rechtlich denkbar? Wieweit muß insbesondere der Inhalt des abzuschließenden Gesellschaftsvertrages im voraus bestimmt sein?
Unterliegt ein Vertrag, durch den die beiden Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft Grundstücke, die ihnen bisher je zu ideellen Hälften gehört haben, zum Gesellschaftsvermögen machen, an dessen Gewinne und Verluste sie nach dem Gesellschaftsvertrage zu ungleichen Quoten beteiligt sind, dem Kaufstempel?
1. Welcher Anspruch steht dem Käufer eines rumänischen Rententitels gegen seinen redlichen Verkäufer nach Allgemeinem Landrechte zu, wenn der gelieferte Rententitel vor der Lieferung einem Dritten entwendet und deshalb von diesem in Rumänien Opposition eingelegt war, die rumänische Regierung auch deshalb die Einlösung des ausgelosten Rententitels abgelehnt hat?
2. Ist der gelieferte Rententitel aus dem angeführten Grunde wie eine Sache anderer Gattung als der generisch gekaufte Rententitel anzusehen?
3. Welche Rechte stehen dem Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache zu, wenn der gelieferten und als Erfüllung angenommenen Sache gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften fehlen?
4. Kann sich der Käufer zur Rechtfertigung seines Anspruches auf Lieferung eines anderen Rententitels auf die rechtskräftige Entscheidung in einem Vorprozesse beziehen, durch welche ein Rechtsnachfolger des Käufers seinem Abnehmer gegenüber in dieser Weise verurteilt wurde, wenn die jetzigen Parteien an jenem Vorprozesse als Streitverkündete teilgenommen haben?
Ist durch §. 22 des preußischen Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen für die Fragen, ob ein Grundstück deichpflichtig ist, und wie die Deichlast zu verteilen ist, der Rechtsweg allgemein ausgeschlossen?
Kann durch vorbehaltlose Zahlung der im Verwaltungswege festgestellten Enteignungsentschädigung das Klagerecht des Unternehmers auf Herabminderung der Entschädigungssumme ausgeschlossen werden?
Kann durch vorbehaltlose Zahlung der im Verwaltungswege festgestellten Enteignungsentschädigung das Klagerecht des Unternehmers auf Herabminderung der Entschädigungssumme ausgeschlossen werden?
Sind die §§. 736. 737 A.L.R. II. 1 durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 außer Kraft gesetzt?