1. Ist nach A.L.R. die Ehefrau berechtigt, dem verarmten Ehemanne den Nießbrauch und die Verwaltung der Illaten zu entziehen, so lange der Ehemann ihr aus den Illatenrevenuen standesmäßigen Unterhalt gewährt?
2. Dürfen die Gläubiger des Ehemannes, zum Zwecke ihrer Befriedigung aus dem Reste der Illatenrevennen, einen Vertrag der Ehefrau anfechten, durch welchen der Mann dem Nießbrauche an den Illaten entsagt hat?
Unter welchen Umständen ist über Beiträge zum Kirchenbau, welche durch eine von der aufsichtführenden Regierung exekutorisch erklärte Umlage unter die Mitglieder der Kirchengemeinde verteilt sind, der Rechtsweg zulässig?
1. Wird der Anspruch aus der nützlichen Verwendung im Sinne des Allg. Landrechtes T. I. Tit. 13. Abschn. 3 dadurch ausgeschlossen, daß der für den erhobenen Anspruch fundamentale Wertsübergang nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Verwendungsklägers in das Vermögen des Verwendungsbeklagten stattgefunden hat?
2. Welches sind die Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines solchen Anspruches im Falle der Wertsübergang durch Rechtshandlungen eines Mittelsmannes verwirklicht ist?
Gilt der nach §. 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. März 1872 für die Obduktion eines Leichnams zu liquidierende Gebührensatz auch für die Obduktion eines Tierkörpers?
Ist die nach dem römischen Rechte wegen Störung im Gebrauche eines öffentlichen Weges gegebene Klage nach den im Königreiche Preußen über die Zulässigkeit des Rechtsweges bestehenden Vorschriften statthaft?
Ist der Anspruch aus der nützlichen Verwendung dadurch ausgeschlossen, daß die Verwendung aus dem Vermögen des Versionsklägers in den Nutzen des Versionsbeklagten durch das Rechtsgeschäft eines Dritten vermittelt ist?
1. Können vertragswidrige Lieferungen, wenn sie als genehmigt zu gelten haben, den Rücktritt des Wirtes vom Bierabnahmevertrage begründen?
2. Umwandlung der ursprünglichen Klage auf Erfüllung durch Abnahme des Bieres in die Klage auf Entschädigung.
1. Tritt bei der einfachen Kommanditgesellschaft der Kommanditist in Bezug auf die versprochene Einlage zu den Gesellschaftsgläubigern in ein unmittelbares, lediglich nach Maßgabe der eingetragenen Beteiligungserklärung begründetes Rechtsverhältnis?
2. Ist der Gütervertreter im Konkurse über das Kommanditgesellschaftsvermögen zur Geltendmachung des unmittelbaren Rechtes der Gesellschaftsgläubiger gegen den Kommanditisten auf die rückständige Einlage befugt?