Versäumnisverfahren in der Revisionsinstanz. Bedarf es zur Verurteilung des Beklagten auf Grund eines Anerkenntnisses im Sinne des §. 278 C.P.O. eines besonderen Antrages?
Gehören Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über Auslegung und Anwendung der Landesverfassung und deren Verletzung zur Zuständigkeit der Gerichte?
1. Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Klagen auf Aufhebung eines zweiseitigen Vertrages und Rückforderung des zur Erfüllung bereits Geleisteten. Was ist bei solchen Klagen als "streitige Verpflichtung" im Sinne von §. 29 C.P.O. anzusehen?
2. Ist gegen die Entscheidung zweiter Instanz, daß eine Klagänderung nicht vorliege, Revision zulässig?
Bilden die schlechte Vermögenslage des Schuldners und die drohende Konkurrenz anderer Gläubiger einen genügenden Arrestgrund im Sinne von §. 797 C.P.O.?
Berechnung der Revisionssumme nach dem höheren Werte des Kaufobjektes anstatt nach dem Kaufpreise? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wegen Verhinderung der Prozeßvertreter?
Unterliegt der Anspruch auf Vergütung für geleistete häusliche Dienste der kurzen Verjährung aus § 2 Ziff. 3 des Gesetzes vom 31. März 1838, wenn ein Gesinde- oder Hausoffiziantenverhältnis nicht hatte begründet werden sollen?
Erfordert ein unter Eheleuten geschlossener wechselseitiger Erbentsagungsvertrag zur Rechtsgültigkeit die Beobachtung der Testamentsform oder doch zur Wirksamkeit gegenüber der Ehefrau die Zuordnung eines Beistandes für dieselbe?