1. Nach welchem Rechte ist die Frage, ob Inhaberpapiere gültig außer Kurs gesetzt seien, zu beurteilen?
2. Kann nach gemeinem Rechte die Außerkurssetzung durch Privatvermerk geschehen?
3. Wirkung der Außerkurssetzung bezüglich des Inhaberpapieres selbst, sowie der dazu gehörigen Talons und Dividenden- bezw. Zinsscheine?
1. Schließt das Verbot der Pfändung einer Forderung auch deren freiwillige Abtretung aus?
2. Inwiefern ist die Cession von Alimentenforderungen, insbesondere der Witwenpensionen gestattet?
Aus welchen Gründen ist das Retentionsrecht gegenüber der rei vindicatio anzuerkennen? Was gehört zur Substanziierung der auf den Besitz eines indossierten Ordrekonossementes gestützten Vindikation?
1. Solidarische Haftung mehrerer Alimentationspflichtiger. 2. Inwiefern ist Leistungsfähigkeit des Pflichtigen Voraussetzung des Alimentationsanspruches?
3. Bemessung des Umfanges der nach §. 62 Abs. 1 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einem Armenverbande zustehenden Erstattungsanspruches.
Restitution gegen Versäumung einer im Versicherungsvertrage vereinbarten Frist zur Klaganstellung.
Umfaßt die Policeklausel, daß der Versicherungsvertrag erlösche, wenn der Versicherte sein Leben durch Selbsttötung ende, im Zweifel auch die in vollkommen unzurechnungsfähigem Zustande erfolgte Selbstentleibung? Beweislast.
1. Haftet der Vormund bei Belegung von Mündelgeldern gegen geringere als pupillarische Sicherheit für den ganzen aus der Belegung entstehenden Schaden?
2. Entscheidet hierbei die Zulänglichkeit der Sicherheit zur Zeit der Belegung oder zur Zeit des Verkaufes?
Recht des Sachmieters, sich vom Mietvertrage loszusagen, sobald sich die dauernde Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes für die vertragsmäßige Art der Benutzung herausstellt.
1. Erwirbt der Vertragserbe die Erbschaft ohne Antretung derselben?
2. Inwieweit ist eine einem älteren Erbvertrage zuwiderlaufende testamentarische Verfügung unwirksam?
3. Ist der Konkurs-Kurator nach gemeinem Recht befugt, eine dem Kridar während des Konkursverfahrens anfallende Erbschaft anzutreten?