Kann die Rhederei des Schiffes, das auf Grund des Gesetzes vom 27. Dezember 1872, betr. die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme hilfsbedürftiger Seeleute, solche Seeleute nach Deutschland zurückbefördert hat, von der Rhederei des Schiffes, dem die Seeleute angehört haben, den die gesetzliche Entschädigung übersteigenden Betrag der üblichen Passagepreise aus dem Rechtsgrunde der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der nützlichen Verwendung fordern?
1. Ist, wenn eine Klage aus der zweiten Alternative des Art. 354 H.G.B. aus dem Grunde abgewiesen ist, weil ein Selbsthilfeverkauf nicht stattgefunden habe, bezüglich desselben Anspruches nach demnächst erfolgtem Selbsthilfeverkauf die Einrede der res judicata begründet?
2. Inwieweit kann in einem solchen Falle der Beklagte die Verspätung des Selbsthilfeverkaufes mit Erfolg geltend machen?
Was versteht das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 in § 23 Abs. 1 unter dem Besitze einer "Niederlassung" im Inlande? Muß es eine Haupt-, oder kann es auch eine Zweigniederlassung sein?
Worte als Warenzeichen. Welche Wirkung hat die Eintragung eines Wortzeichens, wenn Andere dieses Wort in Verbindung mit anderen Worten zur Bezeichnung von gleichartigen Waren benutzen?
Unter welchen Voraussetzungen können Angehörige der schweizerischen Eidgenossenschaft den Schutz des deutschen Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876, betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen, in Anspruch nehmen?
Was verstehen die §§ 5, 7, 8 und 19 des Reichsgesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. April 1892 unter Einzahlungen auf die Stammeinlage?
Wechsel an eigene Order, auf dessen Rückseite sich als erste Namensschrift diejenige des Ausstellers befindet, zugleich aber der über dieser Namensschrift stehende Übertragungsvermerk durchstrichen ist.