Gilt das Aufrechnungsverbot des § 19 GmbHGes. auch für die Mitgesellschafter eines mit der Leistung seiner Einlage rückständigen Gesellschafters, wenn sie auf Grund ihrer in § 24 das. angeordneten Haftung zur Zahlung herangezogen werden?
1. Zum Begriff der vorsätzlichen Verletzung der Deklarationspflicht des Versicherungsnehmers im Sinne von § 97 Abs. 6 letzter Satz der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen von 1919.
2. Was sind gefahrerhebliche und deshalb anzeigepflichtige Umstände nach § 19 daselbst?
Genügt für die Anwendung von § 20 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes eine Löschungsbewilligung auch dann, wenn sie einen Vorbehalt wegen des dinglichen Rechts enthält?
Kann ein Hypothekengläubiger noch Aufwertung kraft Vorbehalts verlangen, wenn durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, daß seine Forderung durch Zahlung ihres Nennbetrags in Papiermark getilgt sei?
1. Wie weit geht die Rechtskraftwirkung eines im Vollstreckungsverfahren ergangenen Beschlusses, der den Antrag auf Einstellung einer innerhalb der Frist des § 21 Abs. 4 der früheren Geschäftsaufsichtsverordnung vorgenommenen Zwangsvollstreckung zurückgewiesen hat?
2. Können zwei zeitlich auseinanderfallende Zwangsvollstreckungen, die auf Grund desselben Vollstreckungstitels erfolgt sind, für die Berechnung der bezeichneten Frist als eine einheitliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme betrachtet werden?
Welche Rechte stehen einem Hypothekengläubiger, wenn seine Hypothek gelöscht ist, aber die Voraussetzungen der Aufwertung kraft Rückwirkung vorliegen, in dem Falle zu, daß die Wiedereintragung der Hypothek hinsichtlich eines nach ihrer Löschung veräußerten Eigentumsbruchteils wegen der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs ausgeschlossen ist?
Genügt zur Wahrung der Frist des § 16 Abs. 1 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) die Nachholung der Anmeldung bei einer örtlich unzuständigen Aufwertungsstelle?
1. Welche Bedeutung kommt der Rechtsnachfolge im Eigentum an einem Grundstück während des Rechtsstreits zu?
2. Zum Begriff der "Annahme der Leistung" im Sinne des § 15 Abs. 1 AufwG.
3. Wie weit erstreckt sich die Wirkung der Einschränkung, die in § 22 Abs. 2 AufwG. für den öffentlichen Glaubens des Grundbuchs angeordnet ist?
Wie ist ein im Ehescheidungsprozeß geschlossener Vergleich zu beurteilen, der die Zurücknahme eines Rechtsmittels betrifft und zur Erleichterung der Scheidung dienen soll?
Wird von der in § 14 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) bestimmten Einschränkung in bezug auf den Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch ein Hypothekengläubiger betroffen, der seine Hypothek vom Grundstückserwerber vor dem Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes erworben hat?