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Aktenzeichen VII 230/28
Datum 18.12.1928
Leitsatz 1. Wie weit geht die Rechtskraftwirkung eines im Vollstreckungsverfahren ergangenen Beschlusses, der den Antrag auf Einstellung einer innerhalb der Frist des § 21 Abs. 4 der früheren Geschäftsaufsichtsverordnung vorgenommenen Zwangsvollstreckung zurückgewiesen hat? 2. Können zwei zeitlich auseinanderfallende Zwangsvollstreckungen, die auf Grund desselben Vollstreckungstitels erfolgt sind, für die Berechnung der bezeichneten Frist als eine einheitliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme betrachtet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B110069
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