Können die bisherigen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. formlos vereinbaren, daß ein neu eintretender Gesellschafter an der vorhandenen Unterbilanz nicht beteiligt sein soll und die bisherigen Gesellschafter den Fehlbetrag aus ihren Dividenden zu decken haben?
1. Wann ist eine Veräußerung beweglicher Sachen im Sinne des Abs. 5 Tarifst. 32 z. preuß. StempStG. vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 beurkundet?
2. Begriff der Kommissionsnoten nach Satz 2 Abs. 5 Tarifst. 32.
Zur Frage der Wirksamkeit der Schenkung beweglicher Sachen, die nach dem Tode des Schenkers durch einen Boten des Verstorbenen dem Beschenkten überbracht werden.
1. Verstößt derjenige gegen die guten Sitten, welcher sich von seinem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht an Wertpapieren einräumen läßt, obgleich er weiß, daß einem Dritten ein schuldrechtlicher Anspruch auf deren Besitzübertragung zusteht?
2. Gehören zum eingebrachten Gut auch Sachen, an denen der Frau nicht Eigentum, sondern nur Besitz zusteht?
Haftet der Vertretene dem Vertragsgegner auf Ersatz des Erfüllungsinteresses, wenn der Vertreter bei dem innerhalb seiner Vollmacht liegenden Abschluß eines Kaufvertrags dem Vertragsgegner arglistig das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache vorgespiegelt hat?
Steht den besonderen Vertretern einer Aktiengesellschaft, die auf Verlangen der Minderheit der Generalversammlung Ersatzansprüche gegen den Vorstand oder den Aufsichtsrat geltend zu machen haben, ein eigener Anspruch auf Vorlegung von Geschäftsbüchern oder Geschäftspapieren zu?
Ist bei Berechnung des Pflichtteils der Wert eines zum Nachlasse gehörigen Nacherbrechts sogleich abzuschätzen oder einstweilen außer Ansatz zu lassen? Ungewisse und unsichere Rechte.
Kann ein unter dem Allgemeinen Landrecht errichtetes wechselseitiges Testament durch ein Privattestament des neuen Rechtes einseitig widerrufen werden?