1. Sind im Rechtsgebiete des linken Rheinufers die Pfarrdotalgüter, welche unter die Bestimmungen des Konsularbeschlusses vom 20. Prairial X (9. Juni 1802) fielen, durch die späteren Restitutions-Dekrete, nur soviel den Nießbrauch derselben betrifft, oder zu Eigentum zurückgegeben worden?
2. Unanwendbarkeit des preuß. Gesetzes vom 22. April 1875 auf diese Güter bei der letzteren Annahme.
Giebt jede Nichterfüllung des Vertrages den Gegenkontrahenten das Recht, Auflösung des Vertrages (Art. 1184 Code civ.) zu verlangen oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages entgegenzuhalten, oder ist zu unterscheiden zwischen wesentlichen und unwesentlichen Vertragsverletzungen?
1. Ist die Rechtsgültigkeit eines Handgeschenkes durch die bei Lebzeiten des Schenkgebers erfolgte Annahme bedingt?
2. Beweislast, wenn ungewiß ist, ob die zwecks einer Schenkung zugesendete Sache dem Schenknehmer schon zu Lebzeiten des Schenkgebers zugekommen und von ihm angenommen worden sei?
Ist die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichtes zulässig, wenn das Beschwerdegericht die auf neue Thatsachen gestützte Beschwerde verworfen hat?
Auch in einer beim Amtsgerichte anhängigen Sache kann eine Beschwerde an das Reichsgericht erwachsen, vorausgesetzt, daß dem Beschlusse des Oberlandesgerichtes gegenüber ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vorliegt.