Wird der Militärfiskus auch in Angelegenheiten des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 durch die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents vertreten?
Kann derjenige, der während des Krieges Waren verkauft hat, die er nicht besaß, sich auf Unmöglichkeit der Leistungen berufen, weil seine Lieferanten, bei denen er sich eingedeckt hatte, infolge von Höchstpreisfestsetzungen die Ware nicht mehr abgäben?
1. Voraussetzungen des Wechselbereicherungsanspruchs. 2. Zum Wesen des Diskontgeschäfts. Begründet es außer der wechselmäßigen Verpflichtung noch eine weitere schuldrechtliche Verpflichtung des Wechselgebers?
1. Wucher und sonstige Sittenwidrigkeit. Ausbeutung der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage des Krieges.
2. Setzt § 138 Abs. 1 BGB. ausnahmslos ein Handeln beider Parteien gegen die guten Sitten voraus?
Ist der als Streitgenosse geltende Nebenintervenient, der der Beklagten erst nach Zustellung des Urteils erster Instanz an sie beitritt, bei Einlegung der Berufung auf den Rest der schon laufenden Berufungsfrist beschränkt, oder beginnt für ihn mit der seinerseits erfolgten Urteilszustellung eine neue Berufungsfrist?
Unter welchen Umständen stellt die von dem landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer gegen seinen Angestellten begangene vorsätzliche Körperverletzung einen landwirtschaftlichen Betriebsunfall dar?
Hat derjenige, welcher den Vertrieb von Waren eines Fabrikunternehmens für einen bestimmten Bezirk übernommen hat, einen Anspruch auf Auskunfterteilung über Geschäfte, die die Fabrik vertragswidrig in seinem Bezirk unmittelbar abgeschlossen hat?