Bestimmung des Kaufpreises auf der Grundlage von Londoner Notierungen, die zurzeit den allgemeinen Weltmarktpreis der Ware darstellten, unter gleichzeitiger Festsetzung eines Höchst- und eines Mindestpreises. Gelten Höchst- und Mindestpreis auch dann, wenn die Notierungen weggefallen sind oder nicht mehr den allgemeinen Weltmarktpreis wiedergeben? Welcher Preis tritt dann an die Stelle der Notierungen?
1. Steht § 1114 BGB., der die hypothekarische Belastung eines Grundstückbruchteils nur gestattet, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht, der Eintragung von Ersatzhypotheken auf Miteigentumsanteilen entgegen, die durch Zuschlag an denselben Ersteher wiedervereinigt und damit beseitigt sind?
2. Besteht die Möglichkeit, daß solche Ersatzhypotheken, nachdem sie eingetragen worden sind, in der Folge aufrücken und befriedigt werden oder sind sie als gegenstandslos zu löschen?
Anspruch der Offiziere auf das zweite Mobilmachungsgeld, soweit es zur Erneuerung der Feldausrüstung bestimmt ist (Kabinettsorder vom 24. Februar 1915, ArmeeVerBl. S. 86 Nr. 147). Zulässigkeit des Rechtswegs; Voraussetzung des Anspruchs.