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Aktenzeichen II 314/18

Datum 14.02.1919

Leitsatz Bestimmung des Kaufpreises auf der Grundlage von Londoner Notierungen, die zurzeit den allgemeinen Weltmarktpreis der Ware darstellten, unter gleichzeitiger Festsetzung eines Höchst- und eines Mindestpreises. Gelten Höchst- und Mindestpreis auch dann, wenn die Notierungen weggefallen sind oder nicht mehr den allgemeinen Weltmarktpreis wiedergeben? Welcher Preis tritt dann an die Stelle der Notierungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E630337

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