1. Bedeutung der Lizenz an einem Warenzeichen; ist sie schuldrechtlicher oder dinglicher Natur?
2. Kann die Unterlassungsklage auch gegen Beihilfe zur Warenzeichenverletzung und zu unlauterem Wettbewerb erhoben werden? Objektiver und subjektiver Tatbestand der Beihilfe.
Ist zur Frage, ob bei der Teilenteignung eines Grundstücks das Restgrundstück nach seiner bisherigen Bestimmung zweckmäßig noch benutzt werden oder ob der Eigentümer die Abnahme des Ganzen vom Unternehmer verlangen kann, zugunsten des Eigentümers die gesetzliche Verpflichtung, bei der Bebauung des Grundstücks Anliegerbeiträge zu zahlen, in Rechnung zu ziehen?
Ist bei militärhoheitsrechtlich im Kriege verfügter Beschlagnahme, Einziehung und Hinterlegung der Streit um die hinterlegten Werte eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GBG.?