Zur Frage der sog. clausula rebus sic stantibus. Gibt eine außerordentliche Preissteigerung dem Vertragsteile, dem sie nachteilig ist, das Recht, sich vom Vertrage loszusagen?
1. Wie vollzieht sich die Anstellung der Beamten der Krankenkassen mit den Rechten und Pflichten gemeindlicher Beamten?
2. Findet auf den Gehaltsanspruch dieser Beamten § 7 des preuß. Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 Anwendung?
1. Voraussetzungen der Indikatsklage. 2. Ist die öffentliche Zustellung eines Urteils, in dem die beklagte Firma als offene Handelsgesellschaft bezeichnet ist, während der Inhaber dieser Firma, der das Urteil öffentlich zugestellt werden soll, in Wirklichkeit ein Einzelkaufmann ist, rechtswirksam?
1. Darf der Auftrag zur Einlegung eines an eine Notfrist gebundenen Rechtsmittels dem bei dem übergeordneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalte mit einfachem Briefe oder Pakete zugesandt werden?
2. Hat der Prozeßbevollmächtigte der unteren Instanz zu prüfen, ob der dem Rechtsanwalte der höheren Instanz zugesandte Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels bei diesem eingetroffen ist?
1. Bezieht sich das Reichsunfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 18. Juni 1901 in Art. 1 § 14 auf Staats- und Kommunalbeamte aller Art oder nur auf solche, die in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben beschäftigt sind?
2. Werden die für einen verunglückten sächsischen Beamten und seine Hinterbliebenen aus dem Reichshaftpflichtgesetz entstandenen Ansprüche gegenüber dem sächsischen Staate durch das Sächs. Beamtenunfallfürsorgegesetz vom 1. Juli 1902 auch dann beschränkt, wenn der Beamte nicht in einem Betriebe der in 1. bez. Art beschäftigt war?
Schließt § 15 des Preuß. Gesetzes, betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, vom 28. August 1905 den Rechtsweg auch für Ansprüche aus, die wegen Sachbeschädigungen infolge fehlerhaften Verhaltens bei der Entseuchung erhoben werden?