Rechtfertigt eine infolge der Geldentwertung eingetretene erhebliche Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Einwand der veränderten Umstände auch dann noch, wenn nach Eintritt des wirtschaftlichen Umschwunges der Vertrag noch zu einem wesentlichen Teil erfüllt wurde?
Finden, wenn die Ware während ihrer Übersendung an den Käufer beschlagnahmt wird, die Regeln von der Gefahrtragung oder die Bestimmungen über die Unmöglichkeit der Erfüllung Anwendung?
Findet das preußische Gesetz betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 2. Juni 1902 Anwendung auf die in privatrechtlichem Vertragsverhältnis beschäftigten Eisenbahnhilfsbeamten?
Wird der Schuldner durch schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht ohne weiteres dem Gläubiger zum Ersatze des diesem dadurch entstandenen Schadens verpflichtet?
Inwieweit darf die Bank, bei der durch Vermittelung einer anderen Bank ein Akkreditiv gestellt ist, bei der Ausführung des Akkreditivauftrags von den Weisungen ihrer Auftraggeberin abweichen?
Sind die Kaufmannsgerichte zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis auch dann ausschließlich zuständig, wenn mit dem Vertragsanspruch ein Anspruch aus unerlaubter Handlung zusammentrifft?
Sind die Vorschriften 1. des § 2 des preußischen Gesetzes, betr. die Beseitigung der Konfliktserhebung usw., vom 16. November 1920, insoweit er sich auf solche Konflikte bezieht, die aus Anlaß von Schadensersatzansprüchen gegen den Preußischen Staat oder preußische Körperschaften des öffentlichen Rechts wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung eines Beamten gemäß §§ 2, 4 des Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 erhoben worden sind, und
2. des § 5 des preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 mit Art. 131 Abs. 1 Satz 3 der Reichsverfassung vereinbar?
1. Genügt es zur Anwendung des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB., wenn die Verfügung des Nichtberechtigten dem Berechtigten gegenüber zwar zunächst unwirksam ist, aber durch Genehmigung wirksam wird?
2. Ist eine solche Genehmigung in der Klage des Berechtigten auf das Verfügungsentgelt enthalten?