1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtswegs im Laufe des Rechtsstreits geheilt werden?
2. Kann eine beschränkt persönliche Haftung des Schiffseigners nach § 114 des Binnenschiffahrtsgesetzes für einen späteren Erwerber des Schiffes entstehen?
Sind die §§ 1 und 2 der Verordnung über die Erweiterung des Abgeltungsverfahrens für Ansprüche gegen das Reich vom 24. Oktober 1923 -- AbgErweitVO. -- rechtsgültig?
Steht in Preußen den Beamten der Gemeindeverbände ein im Rechtsweg verfolgbarer Anspruch auf Änderung oder Ergänzung der Eingliederung der Beamtenschaft in die Besoldungsklassen zu?
Was bedeutet die Verweisung auf den Rechtsweg in der Ausführungsanweisung vom 2. August/8. Oktober 1920 zu § 2 des preußischen Gesetzes, betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts, vom 8. Juli 1920?
Darf zu einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteil über den Betrag eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs die Vollstreckungsklausel erteilt werden, bevor das mit einem Rechtsmittel angegriffene Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs rechtskräftig geworden ist?
Ist die Verordnung, betr. Vergütung für die an Abdeckereien abzuliefernden Tiere, Tierkörper und Tierkörperteile, vom 4. Mai 1920 (RGBl. S. 891) rechtsgültig?
1. Ist mit dem Erlöschen der deutschen Gerichtsbarkeit über die im Versailler Vertrag an Polen oder an die Freie Stadt Danzig abgetretenen Gebiete auch die Spruchbefugnis der höheren Instanzen in den bei ihnen anhängigen Sachen ohne weiteres untergegangen?
2. Ist der preußische Staat noch passiv legitimiert in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus früheren Stromregulierungsarbeiten in Gebieten, die durch den Versailler Vertrag an Polen gefallen sind?