1. Voraussetzungen und Umfang des Unterlassungsanspruchs. 2. Zur Haftung der offenen Handelsgesellschaft und ihrer Gesellschafter für den vom vertretungsberechtigten Gesellschafter schuldhaft verursachten Schaden.
1. Wie gestaltet sich der Einfluß der Geldentwertung und des Verzugs, wenn jemand verpflichtet ist, einen anderen von einer Verbindlichkeit zu befreien, und letzterer diese Verbindlichkeit aus einer Markschuld in eine Schuld in ausländischer Währung umgewandelt hat?
2. Kann dem ausländischen Gläubiger einer Markschuld entgegengehalten werden, daß er auch bei rechtzeitiger Zahlung von der nachträglichen Markentwertung betroffen worden wäre?
1. Ist eine landesgesetzliche Bestimmung, wonach eine Verwaltungsstelle befugt ist zu entscheiden, was als ruhegehaltsfähiges Diensteinkommen anzusehen sei, noch wirksam?
2. Über das Wesen der Funktionszulage.
1. Bedarf es, nachdem der ursprünglich geltend gemachte Schadensersatzanspruch durch Zwischenurteil dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt ist, der nochmaligen Prüfung des Grundes insoweit, als die Klageforderung wegen der inzwischen eingetretenen Geldentwertung nachträglich ziffermäßig erhöht wird?
2. Zur Haftung des Hauptspediteurs für Verschulden des Unterspediteurs und des Zwischenspediteurs.
Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen eine Stadtgemeinde auf Freistellung einer Wohnung, zu der sich die Stadt vertraglich verpflichtet hatte?
1. Bildet die über Wertpapiere verhängte Zahlungssperre einen Mangel im Bestande des verbrieften Rechts?
2. Behauptungs- und Beweislast des Käufers für seinen wegen des Mangels erhobenen Anspruch.
1. Unter welchen Voraussetzungen findet gegenüber der Wechselklage die Einrede der ungültigen Interzession der Ehefrau statt?
2. Ist ein constitutum debiti proprii hinsichtlich einer Wechselschuld wirksam?
1. Rechtliche Wirkung eines von einem Prokuristen während des Bestehens der Prokura ausgestellten und ausgehändigten, von dem Nehmer erst nach dem Erlöschen der Prokura ausgefüllten, den Tag der Ausfüllung als Wechseldatum enthaltenden Blankoacceptes.
2. Einreden aus der Person des Mandanten gegenüber dem durch Vollindossament legitimierten Inkassomandatar.