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Aktenzeichen I 99/24
Datum 06.12.1924
Leitsatz 1. Bedarf es, nachdem der ursprünglich geltend gemachte Schadensersatzanspruch durch Zwischenurteil dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt ist, der nochmaligen Prüfung des Grundes insoweit, als die Klageforderung wegen der inzwischen eingetretenen Geldentwertung nachträglich ziffermäßig erhöht wird? 2. Zur Haftung des Hauptspediteurs für Verschulden des Unterspediteurs und des Zwischenspediteurs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D500288
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