Steht der Umstand, daß die Bedingung der Entstehung des eingeklagten Anspruchs beim Prozeßbeginn noch nicht existent gewesen, sondern erst im Laufe des Prozesses eingetreten ist, der Verurteilung des Beklagten entgegen?
1. Begründet der §. 24 C.P.O. die Zuständigkeit für Klagen gegen einen Ausländer, gegen welchen im Ausland das Konkursverfahren eröffnet ist?
2. Voraussetzungen der Anwendbarkeit des §. 190 C.P.O.
1. Muß das Gericht, wenn der Beklagte in der auf die Klage anberaumten mündlichen Verhandlung nicht erscheint, seine Zuständigkeit von Amts wegen prüfen oder ohne solche Prüfung das Versäumnisurteil erlassen?
2. Ist, wenn aus einem Handelsgeschäfte gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises geklagt wird, das Gericht am Wohnsitze resp. am Orte der Handelsniederlassung des Käufers oder des Verkäufers zuständig?
Muß, wenn der Versicherte wegen Nichterfüllung von Versicherungsbedingungen seiner Rechte aus der Versicherung für verlustig erklärt werden soll, dieser die Erfüllung der Bedingungen oder der Versicherer die Nichterfüllung beweisen?
Pensionsansprüche der aus dem Landesdienst in den Reichsdienst übernommenen Postbeamten. Reichsbeamtengesetz §. 70 und Reichsverfassung Art. 18 Abs. 2.