Ist für die Berechnung des Goldmarkbetrags einer abgetretenen Buchhypothek der Zeitpunkt, in dem die Abtretung im Grundbuch eingetragen wurde, auch dann maßgebend, wenn zwischen der Abtretungserklärung und der Eintragung ein längerer Zeitraum liegt? Kann der bisherige Gläubiger mit dem neuen Gläubiger den für die Berechnung des Goldmarkbetrags der Hypothek maßgebenden Zeitpunkt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung gegenüber dem Schuldner regeln?
Steht die Auslegung und Handhabung des preußischen Gesetzes betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens vom 11. März 1872 (GS. S. 183), wie sie der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung durch Übertragung der Schulaufsicht an einen Dissidenten betätigt hat, mit Art. 174 S. 1 oder mit anderen Vorschriften der Verfassung des Deutschen Reichs im Widerspruch?
1. Kann beim Vorliegen eines Vorkaufsrechts der zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten geschlossene Kaufvertrag über ein Grundstück nachträglich durch Erhöhung der Käuferleistungen mit Wirkung für den Vorkaufsberechtigten abgeändert werden?
2. Ist der Vorkaufsberechtigte befugt, seine Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts zu kondizieren?
Sind § 18 Abs. 1 S. 2 der preuß. Personal-AbbauVo. vom 8. Februar 1924 (GS. S. 73) und § 5 Abs. 2 des preuß. Personalabbau-AbwicklungsG. vom 25. März 1926 (GS. S. 105) gültig, soweit sie die weiblichen Beamten und Lehrer, die nach ihrer Zurruhesetzung geheiratet haben, unter Sonderrecht stellen?
Zur Frage der relativen oder beschränkten Seetüchtigkeit eines Flußschiffes und ihrer Bedeutung für die Haftpflicht des Transportversicherers, insbesondere wenn die Seeuntüchtigkeit von der Schiffsbesatzung verschuldet worden war.
Gilt die in § 10 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes für die Aufwertung von Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen festgesetzte Beschränkung auch für solche Gutsüberlassungsverträge, die gleichzeitig eine Auseinandersetzung der in § 10 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes genannten Art enthalten?
1. Gewährt die Sicherungsübereignung im Konkurse des Sicherungsgebers ein Aussonderungsrecht oder nur ein Recht auf abgesonderte Befriedigung?
2. Wird die Klage geändert, wenn der Kläger statt des Aussonderungsrechts ein Recht auf abgesonderte Befriedigung geltend machen will?
Hat eine Bank eine Darlehensschuld aufzuwerten, deren Schuldnerin sie dadurch geworden ist, daß sie beim Ankauf eines mit einer Darlehenshypothek belasteten Grundstücks mit Zustimmung des Gläubigers die Darlehensschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat?
Liegt in dem vom Versicherer an den Versicherungsnehmer gestellten Verlangen, einen Vordruck zu einer Erklärung über das Vorhandensein von Gefahrumständen zu unterschreiben, eine ausdrückliche schriftliche Frage nach solchen Umständen?