Kann sich der Erwerber eines Rechts an einem Grundstück zur Begründung seines gutgläubigen Erwerbs auch auf die Eintragung berufen, durch welche sein Rechtserwerb im Grundbuch verlautbart worden ist?
Liegt Urheberrechtsverletzung vor, wenn eine Handschrift wissenschaftlichen Inhalts, die der Verfasser verleiht, aber ausdrücklich als unfertig bezeichnet, vom Entleiher teilweise veröffentlicht wird?
Unter welchen Voraussetzungen hat das Vormundschaftsgericht eine in §§ 1807, 1808 BGB. nicht vorgesehene Anlegung von Mündelgeld zu gestatten? Ist die Sicherheit der beabsichtigten Anlegung entscheidend oder ist weiter zu fordern, daß diese gegenüber der vorgeschriebenen Anlegung gewisse Vorzüge wirtschaftlicher Art bietet?
1. Zur Auslegung des § 906 RVO. 2. Begriff des Betriebsleiters im Sinne des § 913 RVO.
3. Form der Bestellung des Betriebsleiters.
4. Zur Frage der Beaufsichtigungspflicht des Betriebsunternehmers gegenüber dem Betriebsleiter.
Besteht nach geltendem Recht ein Unterlassungsanspruch der Sendegesellschaften gegen einen Rundfunk-Teilnehmer, der eine durch den Unterhaltungs-Rundfunk übermittelte Nachricht tatsächlichen Inhalts oder Tagesneuigkeit durch ein unentgeltlich verteiltes Extrablatt weiterverbreitet?
1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im Sinne des § 14 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 auch jemand sein, der nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird?
Muß sich eine Hypothekenbank nach der Zwangsversteigerung eines von ihr beliehenen Grundstücks gefallen lassen, daß sie zwischen Zuschlag und Kaufgelderbelegungstermin vom Ersteher für ihre aus dem Barerlös zur Hebung kommende Hypothek in Liquidations-Goldpfandbriefen abgefunden wird?
Inwieweit unterliegt der Nachprüfung der Gerichte die Frage, ob eine ausländische Versicherungsunternehmung als unter Reichsaufsicht stehend anzusehen ist?