1. Ist die Aufwertung eines persönlichen Anspruchs auf Zahlung der Ablösungssumme für eine Reallast mit § 31 AufwG. vereinbar?
2. Kann eine Reallast auch zur Sicherung einer persönlichen Forderung verwendet werden?
1. Was ist unter Ansprüchen zu verstehen, welche die Zahlung einer bestimmten in Mark ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstand haben?
2. Nach welchen Grundsätzen ist ein Geldzehntenanspruch des sächsischen Bergrechts aufzuwerten?
Kann der Eigentümer Wertpapiere, die er einem Anderen zum Zwecke der Verpfändung bei einem Dritten geliehen, von letzterem nach dem Erlöschen des Pfandrechtes, ungeachtet des demselben gegen den Entleiher zustehenden kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes, vindizieren?
Nach welchem Zeitpunkte und welchen sonstigen Grundsätzen ist die Frage zu beurteilen, ob ein während der Gefahr über die Höhe des Berge- oder Hilfslohnes geschlossener Vertrag wegen erheblichen Übermaßes mit Recht angefochten wird? Darf der Richter im Falle der Aufhebung eines solchen Vertrages eine Vergütung substituieren, deren Höhe von dem Eintritte oder Nichteintritte eines für die Bestimmung des angemessenen Betrages zwar in Betracht kommenden, beim Abschlusse des Vertrages von dem Berger oder Hilfeleistenden aber nur befürchteten Umstandes abhängig gemacht wird?
1. Welchem Staate steht das Recht zu, das Einkommen des Aktionärs aus den Aktien zu besteuern, wenn der Aktionär in einem anderen Staate des Deutschen Reiches wohnt, als in welchem die Aktiengesellschaft ihr Gewerbe betreibt?
2. Widerstreitet die gleichzeitige Besteuerung des Einkommens der Aktiengesellschaft und des Einkommens des Aktionärs aus den Aktien dem Reichsgesetze vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung?