Stellung des Revisionsgerichtes einem Berufungsurteile gegenüber, durch welches die Berufung wider ein den Klaganspruch dem Grunde nach, aber unter Beifügung einschränkender, auf die Liquidstellung des Anspruches abzielender Modifikationen für gerechtfertigt erklärendes Urteil erster Instanz in Ansehung dieser Modifikationen als unzulässig, im übrigen als unbegründet zurückgewiesen worden ist.
Ist die Revision des Klägers solchen Mitbeklagten gegenüber zulässig, welche in erster Instanz nicht erschienen waren, und gegen welche das Berufungsurteil nicht ergangen ist? Begründet es einen Unterschied, ob die Streitgenossenschaft der Beklagten eine notwendige im Sinne des §. 59 C.P.O. war oder nicht?
Ist für den auf § 49 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 gestützten Anspruch einer Eisenbahngesellschaft auf Entschädigung für die Entziehung ihres Gewerbesteuerprivilegs der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zulässig?
Können Landesabgaben im ordentlichen Rechtsweg zurückgefordert werden, wenn die ihrer Erhebung zugrunde liegende Steuervorschrift des Landes vom Reichsfinanzhof für unvereinbar mit dem Reichsrecht erklärt wird?
Ist der Anspruch eines Treuhand-Instituts, das vor Eröffnung eines Konkursverfahrens ohne Erfolg bemüht war, den Gemeinschuldner vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren, als Konkursforderung bevorrechtigt?
Ist der zwischen Verkündung des Urteils eines Landgerichts und Einlegung der Berufung gefaßte, aber erst nach dem letzteren Zeitpunkt zugestellte Beschluß, durch den das Landgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei anordnet, für das Berufungsgericht so lange wirksam, als er nicht auf Beschwerde aufgehoben wird, oder ist er von vornherein unwirksam?