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Aktenzeichen IV B 25/30
Datum 13.11.1930
Leitsatz Ist der zwischen Verkündung des Urteils eines Landgerichts und Einlegung der Berufung gefaßte, aber erst nach dem letzteren Zeitpunkt zugestellte Beschluß, durch den das Landgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei anordnet, für das Berufungsgericht so lange wirksam, als er nicht auf Beschwerde aufgehoben wird, oder ist er von vornherein unwirksam?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082470337
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