1. Ist ein Wechsel, der an Order lautet, aber keinen Remittenten angibt, stets als Wechsel an eigene Order anzusehen, wenn die Rückseite ein Giro des Ausstellers aufweist?
2. Zur Frage der Umwandlung eines nichtigen Blankoindossaments in eine bestärkende Schuldübernahme.
Unter welchen Umständen ist in der Aufnahme des Kinder- und Entbindungsheims eines Fürsorgeverbandes in die Cavete-Tafel eines ärztlichen Standesvereins ein Verstoß wider die guten Sitten zu erblicken?
Bedarf ein Kommissionsvertrag über das vom Kommissionär im Walde des Kommittenten zu schlagende Holz der Genehmigung nach § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123)?
Können auf öffentlichrechtlichem Gebiet auch ohne einen privatrechtlichen Vertrag schuldrechtliche Verpflichtungen entstehen, die nach privatrechtlichen Grundsätzen zu behandeln sind, und gehört zu ihnen auch die Pflicht, bei öffentlichrechtlichen Maßnahmen dem Schutz der von ihnen Betroffenen Rechnung zu tragen?
Ist die Berufung zulässig, wenn sie von einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obgesiegt hat, mit dem anderen unterlegen ist, nur auf eine Erweiterung des zuerkannten Antrags abgestellt wird?
Ist ein Rechtsanwalt seinem Auftraggeber aus dem Dienstvertrag schadensersatzpflichtig, wenn er ihm schuldhaft eine unrichtig aufgestellte Gebührenrechnung übersendet und auf ihre Beanstandung erklärt, die Gebühren seien richtig berechnet?