Gehören zu denjenigen gesetzlichen Bestimmungen, denen in Handelssachen das im deutschen Konsulargerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht vorgeht, auch die materiellrechtlichen der Reichskonkursordnung?
Genügt dem für den Wechselprotest im Art. 88 Nr. 3 der deutschen Wechselordnung aufgestellten Erfordernisse der Feststellung, daß der Bezogene in dem im Wechsel angegebenen Geschäftslokale nicht anzutreffen gewesen, eine Beurkundung des protestierenden Beamten, daß er in dem Geschäftslokale - dem Dienstgebäude einer Reichsbankhauptstelle, die als Zahlstelle bezeichnet war - die Kasse verschlossen gefunden habe?
1. Bis zu welchem Zeitpunkte kann derjenige, welcher eine Ware einer Speditionsfirma mit dem Auftrage zugehen läßt, sie zur Verfügung eines bezeichneten Dritten zu halten, diesen Auftrag widerrufen?
2. Welche Voraussetzungen und Wirkungen hat das kaufmännische Retentionsrecht?
Funktion des mit Inhaber-Schuldverschreibungen ausgegebenen Zinscoupons als Präsentationspapier für das Zinsrecht. Kann, nachdem gegen Aushändigung des Talons eine neue Zinscouponserie mit einem den Zinsanspruch einschränkenden Inhalte angenommen worden ist, für den betreffenden Zeitraum noch ein weitergehender Zinsanspruch auf Grund der Schuldverschreibung selbst geltend gemacht werden?
Kann ein Recht auf Nachbezug von Dividenden nach der Verstaatlichung des Betriebes und der Auflösung der Aktiengesellschaft noch geltend gemacht werden?
Ist im Schiedsurteilsverfahren nach § 20 der Bekanntmachung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1924 (RGBl. I S. 552) die eidliche Vernehmung der Partei zulässig?
1. Zum Begriff "Gegenstände" im § 2 Abs. 1 des preußischen Stempelsteuergesetzes.
2. Welches Vermögen ist zu berücksichtigen bei der Versteuerung von Generalvollmachten, die im Ausland ausgestellt sind?