1. Unter welchen Voraussetzungen war vor Erlaß des Schutzhaftgesetzes vom 4. Dezember 1916 die vorläufige Festnahme einer Person wegen Gefährdung der militärischen Sicherheit des Reichs zulässig?
2. Kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Anzeigenden darauf gestützt werden, daß er eine solche Festnahme aus eigensüchtigen Beweggründen veranlaßt habe?
3. Inwieweit unterliegt die Angemessenheit der Schutzhaftanordnung der richterlichen Prüfung?
Können die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Tantiemen auch von demjenigen Teil des Jahreserträgnisses der Gesellschaft fordern, der als Kriegssteuer gezahlt worden ist?
1. Wird der arglistig getäuschte Käufer durch die Anfechtung des Kaufvertrags gehindert, die Kaufsache weiterzuveräußern?
2. Kann der Verkäufer, wenn die vom Käufer erklärte Anfechtung begründet, die Kaufsache aber weiterveräußert ist, seinen Schaden oder nur den Wert der Sache ersetzt verlangen?
Geht der Käufer, der den in Verzug befindlichen Verkäufer unter Androhung der Abnahmeverweigerung auffordert, sich binnen bestimmter Frist über seine Leistungsbereitschaft zu erklären, mit dem Ablauf der Frist des Erfüllungsanspruchs verlustig?
Liegt ein die Nichtigkeit begründender Verstoß gegen die guten Sitten vor, wenn eine Ehefrau Kaufgeschäfte in der Weise vornimmt, daß sie, um dem Ehemanne den Umfang ihrer Aufwendungen zu verheimlichen, den Verkäufer zur Ausstellung unvollständiger Rechnungen veranlaßt?
Wann muß der verantwortliche Leiter eines geschäftlichen Unternehmens sich die Kenntnis eines seiner Angestellten von einer bestimmten Tatsache als eigene Kenntnis anrechnen lassen?