1. Kann ein Ehegatte, der trotz eines ehebrecherischen Verhältnisses des anderen Teils an der Ehe festhält, gegen diesen oder den Mitschuldigen auf Unterlassung klagen?
2. Zum Wesen der Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens.
Wie ist bei der außerkonkursmäßigen Anfechtung der Wert des Streitgegenstandes zu bemessen, wenn die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein aus dem Vermögen des Schuldners weggegebenes Grundstück verlangt wird und dessen Wert geringer ist als die Höhe der Forderung, zu deren Befriedigung die Anfechtung dienen soll?
Sind landesrechtliche Vorschriften, die den Polizeibehörden gestatten, die Eröffnung eines Gewerbebetriebes wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf Zeit zu untersagen, mit dem in § 1 RGewO. aufgestellten Grundsatz der Gewerbefreiheit vereinbar?
In welchem Umfange ist der Revisionskläger beschwert, wenn das Landgericht unter Abweisung seiner Scheidungsklage die Ehe auf die Widerklage der Frau aus seiner Alleinschuld geschieden hatte, das Berufungsgericht aber auf die von ihm lediglich mit dem Antrage eingelegte Berufung, die Ehe auch auf die Klage zu scheiden, auch die Widerklage abgewiesen hat?
Hat die Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich wiederverheiratet hatte, deren zweite Ehe aber demnächst auf ihre Anfechtungsklage für nichtig erklärt worden ist, Anspruch auf Witwengeld für die Zeit, während deren die zweite Ehe bestand?
Sind seit dem 1. Juni 1934, dem Tage des Ausscheidens Deutschlands aus dem Kreise der Vertragsstaaten des Haager Ehescheidungsabkommens, die deutschen Gerichte für die Scheidung der Ehen polnischer Staatsangehöriger noch zuständig?
Verstößt es gegen § 1 UnlWG., wenn ein Wettbewerber zum Zwecke des Wettbewerbs auf den internationalen und jüdischen Charakter eines zum inländischen Geschäftsbetrieb zugelassenen ausländischen Versicherungsunternehmens hinweist?
1. Steht der Berechnung einer "Verschubnebengebühr" auf den österreichischen Bundesbahnen für Gütersendungen zwischen Deutschland und Italien das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr entgegen?
2. Zur Frage der Bestimmtheit und der gehörigen Veröffentlichung dieser Gebühr.