zurück
Aktenzeichen IV 242/35
Datum 24.02.1936
Leitsatz Sind seit dem 1. Juni 1934, dem Tage des Ausscheidens Deutschlands aus dem Kreise der Vertragsstaaten des Haager Ehescheidungsabkommens, die deutschen Gerichte für die Scheidung der Ehen polnischer Staatsangehöriger noch zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096360293
zurück