1. Ist die Klage des Kindes gegen die Mutter auf Feststellung der Unehelichkeit eine Personenstandsklage im Sinne des § 640 ZPO.? Ist es für die Beurteilung der Frage von Bedeutung, ob Unehelichkeit infolge außerehelicher Geburt oder Abstammung aus nichtiger Ehe geltend gemacht wird?
2. Ist die Klage als Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO. zulässig?
Wird die fünfjährige Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage (§ 28 Abs. 3 Patentgesetz) durch den Versailler Vertrag oder das Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 (RGBl. S. 1557) oder durch die deutschen Ausführungsgesetze dazu beeinflußt?
Kann der Schuldner, der vereinbarungsgemäß erst nach Friedensschluß zu liefern hatte, sich von der Lieferpflicht wegen der Entwertung der deutschen Währung lossagen?
Zum Begriff des Betriebsunfalls im Sinne des Beamtenunfallfürsorgegesetzes und des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Betriebsunfall und Dienstunfähigkeit.
1. Wann handelt der Staat öffentlichrechtlich, wann privatrechtlich?
2. Kann der Staat außerhalb seines Gebiets Staatshoheitsakte vornehmen? Ist der Rechtsweg gegen solche Akte zulässig?