Beschwerde einer zum Armenrechte zugelassenen Partei gegen den Beschluß, durch welchen die Erhebung eines Zeugen- oder Sachverständigenbeweises von der Hinterlegung eines von der armen Partei einzuzahlenden Vorschusses abhängig gemacht ist.
Wird durch das die Berufung zurückweisende Urteil ein vom Berufungsgerichte im Laufe der Instanz aus § 657 C.P.O. erlassener Beschluß, durch den die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteile erster Instanz angeordnet worden ist, von selbst hinfällig?
Ist im Ehescheidungsprozesse in dem Verfahren zur Erledigung eines bedingten Endurteiles das Vorbringen neuer Scheidungsgründe wenigstens insoweit zulässig, als dieselben von der Partei in dem Hauptverfahren noch nicht geltend gemacht werden konnten?
Gehören in den Gerichtsstand der Niederlassung auch auf den Anstellungsvertrag gegründete Klagen des für diese Niederlassung angestellten Handlungsgehilfen gegen den Geschäftsherrn?