Gehört ein in einem Erbpachtvertrage zum Teil für die Mahlberechtigung versprochener Kanon zu den durch §. 7 Nr. 6 G.O. vom 21. Juni 1869 aufgehobenen Abgaben?
Ist bei der sogenannten abstrakten Schadensberechnung im Sinne des Artikels 357 Abs. 3 H.G.B. der Regel nach der Marktpreis des Ablieferungsortes entscheidend?
Darf das Aufführungsrecht eines dramatischen Werkes, welches eine ständige Bühne (eine Hofbühne) erworben hat, ohne neue Erlaubnis auch auf einer weiteren Bühne ausgeübt werden, welche in der Folge von der Verwaltung der betreffenden Hofbühne in Pacht und unter ihre Leitung übernommen worden ist?
Kann die gegen einen ausgeschiedenen Genossenschafter laufende Verjährung bloß durch Rechtshandlungen gegen die in voller Wirksamkeit fortbestehende Genossenschaft, oder auch durch Rechtshandlungen gegen die Liquidatoren der aufgelösten Genossenschaft oder die Konkursmasse unterbrochen werden?
Wie ist im Falle des §. 19a des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871 betr. die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen die Militärdienstzeit zu berechnen? Nach Maßgabe des §. 18 a. a. O. oder nach den hierüber in dem Bundesstaate, in dessen Militärdienst der Offizier früher gestanden hat, in Geltung gewesenen Bestimmungen?
Ist die Vorschrift des §. 3 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens nicht anwendbar, wenn der Schuldner einen Gläubiger durch Hingabe an Zahlungsstatt befriedigt?
Kann der Kommissionär, wenn er die Einkaufs- und Verkaufs-Aufträge des Kommittenten thatsächlich durch Abschlüsse mit Dritten ausgeführt hat, noch im Prozesse seinen Eintritt als Selbstkontrahent gemäß Art. 376 H.G.B. erklären?
Verpflichtung des Kommissionärs zur Rechenschaftsablegung. Handeln des Kommissionärs gegen den Willen des Kommittenten. Rechtliche Bedeutung der Präzisierung der vom Kommissionär über die Ausführung der Kommission gemachten Anzeigen durch spätere Erklärungen.
Voraussetzung der Zulässigkeit des Erlasses eines Teilurteiles. Voraussetzung der Berechtigung des Berufungsrichters zur Verweisung der Sache in die erste Instanz.