1. Sind die vermögensrechtlichen Ansprüche der Kommunalbeamten, über die nach § 7 des preußischen Gesetzes vom 30. Juli 1899, betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, zunächst der Bezirksausschuß mit Vorbehalt des ordentlichen Rechtsweges entscheidet, nur in der Gestalt des Leistungs-, oder auch in der des Feststellungsverlangens statthaft?
2. Findet die Vorschrift des § 12 des Gesetzes vom 30. Juli 1899, wonach die städtischen Beamten bei eintretender Dienstunfähigkeit, sofern nicht mit Genehmigung des Bezirksausschusses etwas anderes festgesetzt ist, Ruhegehalt nach den für die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Grundsätze erhalten, auch auf diejenigen Beamten Anwendung, deren Anstellung schon in der Zeit vor der Geltung dieses Gesetzes erfolgt war, und zwar auch dann, wenn das Recht auf Bezug von Ruhegehalt entsprechend dem damals geltenden Gesetze durch Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen war?
Sind die Kosten eines vom Nebenintervenienten eingelegten und als unbegründet zurückgewiesenen Rechtsmittels, wenn die vom Nebenintervenienten unterstützte Prozeßpartei am Rechtsmittelverfahren teilnahm, der Prozeßpartei, oder dem Nebenintervenienten aufzuerlegen?
Ist ein von beiden Eheleuten mit einem Dritten geschlossener Kaufvertrag wegen Geschäftsunfähigkeit des Ehemannes für die Ehefrau nichtig, wenn diese den Vertrag auch ohne Beteiligung ihres Ehemannes geschlossen haben würde?
Steht für die Anwendung des § 573 B.G.B. eine im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte Pfändung und Überweisung der auf die Zeit der Berechtigung des neuen Erwerbers eines vermieteten Grundstücks fallenden Mietzinsen einer von dem Vermieter und Veräußerer selbst ausgegangenen Verfügung über den Mietzins gleich?
In welcher Weise ist, wenn ein Kontokorrentsaldo anerkannt worden ist, und die die Aktivseite übersteigenden Passivposten zum Teil aus klaglosen Börsentermingeschäften herrührten, zu ermitteln, zu welchem Betrage der anerkannte Saldo eine Schuld aus den klaglosen Börsentermingeschäften enthält?