Inwieweit ist die Entscheidung des Patentamts, durch welche die Eintragung eines Warenzeichens wegen Übereinstimmung mit einem bereits eingetragenen abgelehnt wird, hinsichtlich der Frage der Übereinstimmung oder der Verwechslungsgefahr für die Gerichte bindend?
Gehen mit der Abtretung einer Forderung auch diejenigen Rechte auf den Zessionar über, welche der Zedent bei der an ihn geschehenen Abtretung aus vertragsmäßiger Gewährleistung seines Vormanns erworben hatte?
Setzt die Bestätigung eines wegen Drohung anfechtbaren Rechtsgeschäfts voraus, daß zur Zeit der bestätigenden Erklärung der Einfluß der Drohung auf den Erklärenden aufgehört hat?
Findet das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 57 Abs. 2 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 auch dann statt, wenn der enteignete Grundstücksanteil in der Folge zu dem ursprünglichen Enteignungszweck nicht weiter notwendig ist und von dem ersten Enteigner einem Unternehmer, der für eine andere spätere Anlage demnächst gleichfalls das Enteignungsrecht erworben hat, durch freiwilligen Vertrag abgetreten wird?
Tragweite der den § 8 Abs. 4 des Binnenschiffahrtsgesetzes vom 20. Mai 1898 für den bloß örtlichen Schiffahrtsverkehr außer Anwendung setzenden Bestimmung im § 131 Abs. 1 dieses Gesetzes. Verhältnis der Bestimmungen im § 4 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 desselben Gesetzes zu dessen Vorschrift im § 58 Abs. 1.
Stellt der Vertrieb von Waren nach dem sog. Gellaverfahren die öffentliche Veranstaltung einer Ausspielung von Gewinnen im Sinne des Reichsstempelgesetzes Tarifstelle Nr. 5 dar, und unterliegen demgemäß die in diesem Verfahren von dem Geschäftsinhaber ausgestellten Urkunden als Ausweise über Spieleinlagen dem Reichsstempel?
1. Unterbricht die Erhebung einer Teilklage die Verjährung wegen des nicht eingeklagten Restanspruchs?
2. Unterbricht der Antrag auf Abweisung einer negativen Feststellungsklage die Verjährung?
Unter welchen Voraussetzungen unterliegt ein privatschriftlicher Vertrag, durch den ein unter den Kontrahenten geschlossener Grundstückskauf nach Vornahme der Auflassung wieder aufgehoben wird, und der Käufer sich zur Rückauflassung verpflichtet, der Stempelpflicht nach dem preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895?
Große Haverei. Einrede aus § 702 Abs. 3 H.G.B. Steht diese Einrede dem Reeder, welcher von dem Ladungsempfänger den Beitrag zur großen Haverei einfordert, dann entgegen, wenn der Frachtvertrag die Freizeichnung von der Haftung für nautisches Verschulden des Schiffers enthält?