Ist die Anfechtung einer in der Berufungsinstanz über die vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß § 718 Abs. 1 Z.P.O. ergangenen Entscheidung überhaupt ausgeschlossen, oder ist hierbei eine Unterscheidung nach den Gründen der Anfechtung zu machen?
Kann in Preußen im ordentlichen Rechtswege auf Änderung der landespolizeilich genehmigten Betriebsanlage einer dem öffentlichen Verkehre dienenden Kleinbahn geklagt werden?
Kann auch ein Betriebsbeamter, Werkmeister oder Techniker (§ 133a Gew.O.) den Ansprüchen des Gewerbeunternehmers aus einem vertragsmäßigen Wettbewerbsverbote den Einwand entgegensetzen, daß dieser ihm durch rechtswidriges Verhalten gerechten Grund zur Auflösung des Dienstverhältnisses gegeben habe?
Berechnung der Erbschaftssteuer für den Anfall aus einem im Bereiche des preußischen Allgemeinen Landrechts errichteten gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten, wenn beide Erblasser erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestorben sind. Anwendung der Auslegungsregeln des neuen Rechts?
Hat der Konkursverwalter, oder der Gemeinschuldner den Notar, der einen Vertrag des Gemeinschuldners beurkundet hat, als Zeugen von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu entbinden?
1. Ist der Zwangsverwalter befugt, nach Aufhebung der Zwangsverwaltung die Auszahlung und Überweisung einer noch nicht verteilten Verwaltungsmasse zu betreiben? Hat er diese Befugnis auch dann, wenn der betreibende Gläubiger befriedigt ist?
2. Wirkt das im § 865 Abs. 2 Z.P.O. ausgesprochene Verbot der Fahrnispfändung absolut, oder nur zugunsten des die Immobiliarzwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers?
3. Kann eine Pfändung von Mieten, nachdem das Ersuchen um Eintragung des Zwangsvollstreckungsvermerkes beim Grundbuchamt eingegangen war, dann gültig bewirkt werden, wenn eine Vorpfändung vor jenem Zeitpunkt erfolgt war?