Sind Reformierte, welche ihren Wohnsitz innerhalb des Bezirkes einer nach Einführung der Union ohne ausschließliche Beziehung zu einem der beiden Bekenntnisse der Augsburgischen Konfessionsverwandten gegründeten Kirchengemeinde genommen haben, als Mitglieder der letzteren zu den Parochiallasten verpflichtet?
Wirkung einer Pfändung und Überweisung zur Einziehung, welche von dem Gläubiger des Erben auf ein Kapital erwirkt ist, auf welches der Testator ein Summenvermächtnis angewiesen hat.
Bedarf es der im A.L.R. II. 1. §. 426 vorgeschriebenen Wiederholung der Bekanntmachung des die Gütergemeinschaft unter den Eheleuten ausschließenden Vertrages dann nicht, wenn sowohl der Ort, wo die Eheleute ihren ersten Wohnsitz genommen, als der "andere Ort", an welchen sie ziehen, in demselben örtlichen Bezirke belegen sind, für welchen ein und dasselbe Regierungsamtsblatt existiert?
Kann der Besitzer einer Erbpachtsgerechtigkeit die vor dem Jahre 1850 begonnene Ersitzung derselben nach der Rechtskraft des Gesetzes vom 2. März 1850 fortsetzen und mit der Wirkung vollenden, daß das erworbene erbliche vollständige Nutzungsrecht in Eigentum umgewandelt wird?
Haftet ein großjähriger Haussohn auch außer dem Falle des Betruges demjenigen, mit welchem er ohne väterlichen Konsens als angeblicher Bevollmächtigter eines Dritten kontrahiert hat, ohne bevollmächtigt zu sein und ohne nachträglich dessen Genehmigung zu beschaffen, für das Vertragsinteresse?
Ist die Bestimmung des §. 367 Nr. 14 Strafgesetzbuches auch auf Sicherungsmaßregeln zum Schutze von Nachbargebäuden zu beziehen? -- Findet bei einem Baue, mit dessen Vornahme eine Erniedrigung des Grund und Bodens verbunden ist, neben A.L.R. I. 8. §. 187 auch die Bestimmung des §. 367 Nr. 14 St.G.B. Anwendung?