Was ist unter der "Zeit des Eintritts des vom Kläger geltend gemachten Scheidungsgrundes" in § 1574 Abs. 3 BGB. zu verstehen, wenn ein Gesamtverhalten des einen oder anderen Ehegatten den Scheidungsgrund nach § 1568 BGB. bildet.
1. Inwieweit muß der Titel einer Druckschrift neu sein, um als "besondere Bezeichnung" im Sinne des § 16 UWG. zu gelten?
2. Kommen unerhebliche Gesichtspunkte für die Neuheit des Titels oder der Urheberrechtsschutz der Druckschrift für den Schutz des Titels aus § 16 UWG. in Betracht?
3. Wird dadurch, daß jemand ein älteres Werk fortsetzt und durch Wahl entsprechender Titel den Eindruck der Zusammengehörigkeit des Ursprungswerks und der Fortsetzungen hervorruft, ein Recht aus § 16 UWG. begründet, einem anderen zu untersagen, das gleiche zu tun?
Inwieweit hat bei Kündigung des Werkvertrags durch den Besteller der Unternehmer einen Anspruch auf Herausgabe des von ihm auf das Grundstück des Bestellers eingebrachten, zur Herstellung des Werkes bestimmten Materials?
Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. von der Ausübung des Stimmrechts bei der Beschlußfassung über ein Rechtsgeschäft ausgeschlossen, das zwar nicht in seinem Namen, aber für seine Rechnung mit der Gesellschaft vorgenommen werden soll?
Ist die im § 28 Abs. 2 des hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 26. April 1920 für Enteignungsstreitigkeiten angeordnete Einschränkung des Anwaltszwangs vereinbar mit der Vorschrift des Art. 153 der Reichsverfassung?
Unter welchen Voraussetzungen ist der Reichspostfiskus für einen Vermögensschaden haftbar, der dem Inhaber eines Postscheckkontos aus einem von einem Dritten unter Beteiligung eines Postangestellten verübten Betrug erwachsen ist?
Inwieweit sind Kulturveränderungen an einem mit einer Weidegerechtigkeit belasteten Walde im Geltungsbereiche des rheinischen Rechts dem Eigentümer des Waldes gestattet?