1. Form des Ausstattungsversprechens, insbesondere wenn es dem künftigen Ehemanne der Tochter gegeben wird.
2. Begriff der Leibrente.
3. Wieweit geht die Möglichkeit, das Vorhandensein wesentlicher Bestandteile einer formbedürftigen Willenserklärung durch Auslegung festzustellen?
Erwirbt der Pfandgläubiger, der die auf der verpfändeten Ware ruhende Zollschuld bezahlt, den Zollanspruch des Fiskus mit dessen konkursrechtlichem Vorrechte? Begriff und Umfang der Zollschuld und der Haftung der zollpflichtigen Ware.
Ist die Übertragung einer durch Privileg erteilten Realgewerbeberechtigung, insbesondere einer als niederes Lehen verliehenen Abdeckereigerechtigkeit, von dem Grundstücke, mit dem sie ursprünglich verbunden war, auf ein anderes Grundstück unbedingt unzulässig?
Wird der Schuldner, der in entschuldbarer Nichtkenntnis der Schuldverbindlichkeit durch eigene Handlung die Unmöglichkeit der Leistung nach Entstehung der Schuldverbindlichkeit herbeigeführt hat, wie nach gemeinem Rechte so auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche von der Leistungspflicht frei?
Was gehört zu den Voraussetzungen der Anwendung des preußischen Gesetzes, betr. die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatze des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens, vom 11. März 1850?
Boykott. Wieweit ist bei wirtschaftlichen Kämpfen zur Durchführung der über ein wirtschaftliches Unternehmen verhängten Sperre die Erlassung von Aufrufen durch Tageszeitungen und Flugblätter als erlaubt anzusehen.