1. Dauert das dingliche Recht einer aus Versehen des Grundbuchamtes gelöschten Hypothek fort? Bedeutung der Wiedereintragung.
2. Rechtliche Natur und Wirkung des im Zwangsversteigerungsverfahren dem betreibenden Gläubiger aus der Beschlagnahme des Grundstückes erwachsenden Rechtes.
3. Kollision der Rechte zu 1 und 2, wenn die Wiedereintragung der Hypothek nach der Beschlagnahme und Eintragung des Versteigerungsantrages erfolgt ist.
Berechtigt im Falle der Aufnahme eines Hypothekendarlehns unter der Verpflichtung des aufnehmenden Eigentümers, eine ihm bereits heimgezahlte Vorhypothek zur Löschung zu bringen, der Umstand, daß er in Konkurs verfällt, bevor er die zur Löschung erforderlichen Erklärungen abgegeben hat, die Konkursmasse, über die Vorhypothek zum Nachteile des Nachhypothekargläubigers zu verfügen? Rechtliche Bedeutung der betreffenden Verpflichtung nach preußischem Hypothekenrechte.
1. Kann die Klage aus einer dem Kläger vom Vollstreckungsgerichte überwiesenen Forderung mittels der Replik der Anfechtung auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1879 aufrecht erhalten werden?
2. Sind im Sinne des §. 11 Abs. 2 Nr. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 unter den "im §. 3 Nr. 2 genannten Personen" solche Personen zu verstehen, die zu dem Schuldner, oder solche, die zu ihrem eigenen unmittelbaren Rechtsvorgänger in einem der in §. 3 Nr. 2 bezeichneten Verhältnisse stehen?
Ist eine Anfechtung nach §. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 wegen eines vollstreckbaren und fälligen Anspruches auf Sicherheitsbestellung zulässig?
Offene oder taxierte Police? Auslegung und Beweislast. Anfechtung einer taxierten Police, laut welcher Güter einschließlich imaginären Gewinnes versichert sind ohne Bestimmung darüber, welcher Betrag für den letzteren gelten solle. Prüfung der Frage, für wessen Rechnung eine Versicherung mit der Klausel "für Rechnung wen es angeht" genommen ist. Interesse des "cif"-Käufers an der ihm cedierten, vom Verkäufer auf Frachtvorschuß genommenen Versicherung?
1. Rechtliche Natur einer "provisorischen" Seeversicherung und der Umwandlung derselben in eine "definitive", insbesondere bezüglich der bei dem Antrage auf Versicherung bezw. bei dem Abschlusse der Versicherung dem Versicherungsnehmer beiwohnenden Kenntnis erheblicher Thatsachen und der von ihm zu machenden Anzeigen.
2. Besondere Policebedingung bei der Versicherung einer Getreideladung, daß auf Verlangen des Versicherers ihm das Stauattest eines speziell benannten Besichtigungsinstitutes vorzulegen sei, und Bedeutung einer dieserhalb im voraus getroffenen generellen Abrede.
1. Lehnssuccession der Descendenten des bisherigen Lehnsbesitzers.
2. Ist der Nachweis des Erwerbes der Allodialerbschaft eine Voraussetzung für die Lehnsfolge des Descendenten?
Setzt die Ausschließung der Kompensationseinrede gegenüber der Forderung aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes das Bewußtsein der Widerrechtlichkeit in der Person des Aneignenden voraus (I. 14 §. 2 Cod. de compens. 4, 31)?