Über das Verhältnis von § 65 zu § 66 des Aufwertungsgesetzes. Kann der § 66 AufwG. ausdehnend in dem Sinne ausgelegt werden, daß die Aufwertung auch für Darlehen ausgeschlossen ist, welche die Bank ihren Kunden, namentlich eine Genossenschaftsbank ihren Genossen, außerhalb des laufenden Kontokorrentverkehrs auf bestimmte Zeit gewährt hat?
Kann durch Übernahme der Darlehensschuld eines Dritten eine Markanleihe der Gemeinde im Sinne der §§ 30, 40 des Anleiheablösungsgesetzes begründet werden?
1. Ist das Thüringische Enteignungsgesetz vom 18. April 1921/8. März 1923 revisibel?
2. Hat die Revisionsfähigkeit früherer Landesgesetze infolge der Zusammenlegung von Bundesstaaten zum Teil aufgehört?
1. Sind die unter Art. 220 des Deutsch-Polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 (RGBl. II S. 237) fallenden Güter bei der Einfuhr "zollfreie" Güter im Sinne von § 18 der Ausführungsbestimmungen zu Art. 435 dieses Abkommens?
2. Können auch Einzelpersonen aus dieser Ausführungsbestimmung Rechte herleiten?
1. Inwieweit ist der Versailler Vertrag als innerdeutsches Recht zu behandeln?
2. Was ist im Sinne von Art. 365 Abs. 1 VV. unter Gütern zu verstehen, die durch Deutschland von oder nach den Gebieten der alliierten und assoziierten Mächte durchgeführt werden?
1. Kann einem im Wege der einstweiligen Verfügung erlassenen gerichtlichen Gebot an den Grundstückserwerber, sich des Antrags auf Eintragung des Eigentumsübergangs zu enthalten und den etwa bereits gestellten Antrag bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines Rechtsstreits zurückzuziehen, materiell-rechtliche Bedeutung beigemessen werden? Beschränkt ein solches gerichtliches Gebot die Befugnis des Erwerbers, sich das Eigentum am Grundstück zu verschaffen, und begründet es ein vom Grundbuchrichter zu beachtendes Eintragungshindernis?
2. Hat die Bestimmung in § 313 BGB. über die heilende Kraft der Auflassung und Eintragung eine rechtswirksame Eintragung zur Voraussetzung oder kann auch eine relativ unwirksame Eintragung einem nichtigen Vertrag zur Rechtsgültigkeit verhelfen?
3. Muß ein Dritter Beschränkungen, denen eine Person in bezug auf die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks unterliegt, im Falle ihrer Verlautbarung im Grundbuch gegen sich gelten lassen?
Gibt nach Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs wegen Aussichtslosigkeit die Fortdauer der Armut einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber dem Ablauf der Rechtsmittelfrist?